Kurzzeitpflege

Sie wollen Urlaub machen und brauchen für diese Zeit eine Unterbringungsmöglichkeit für Ihren Angehörigen?
Sie selbst oder Ihr Angehöriger brauchen eine Übergangspflege nach einem Kranken­haus­aufenthalt?

In den Mutter Teresa Häusern ist es selbstverständlich auch möglich, nur für eine Kurzzeitpflege für einige Tage bzw. Wochen aufgenommen zu werden. Dafür stehen im Mutter Teresa Haus Jennersdorf 1 Kurzzeitpflegebett und im Mutter Teresa Haus Neuhaus/Klb. 2 Kurzzeitpflegebetten zur Verfügung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege hängen vom jeweiligen Pflegeaufwand der BewohnerInnen ab und werden Ihnen gerne bei einem Informationsgespräch mit der Geschäftsführung bekanntgegeben.

Es gibt die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen über das Land Burgenland und das Sozial­ministerium­service zu beantragen. Beim Land Burgenland zum Beispiel kann eine solche Förderung nur gewährt werden, wenn der Aufenthalt im Pflegeheim zumindest durchgehend 4 Tage dauert. Im Laufe eines Jahres können mehrere Kurz­zeit­pflege­perioden gefördert werden, deren Gesamtdauer maximal 90 Tage pro Kalenderjahr betragen darf. Bei einer Förderung über das Sozialministeriumservice muss mindestens Pflegestufe 3 vorliegen, im Fall einer diagnostizierten Demenzerkrankung reicht die Pflegestufe 1.

Unten stehen Ihnen dazu auch die Anträge in der derzeit aktuellen Fassung zum Download zur Verfügung.

ANTRAG FÜR KURZZEITPFLEGE LAND BURGENLAND | ANTRAG FÜR KURZZEITPFLEGE SOZIALMINISTERIUM